Drohnen-Genehmigung in Hamburg: Was Auftraggeber wirklich wissen müssen
Die wenigsten Auftraggeber rechnen damit, dass eine Drohnen-Genehmigung in Hamburg überhaupt ein Thema ist. Sie buchen den Imagefilm, sie wünschen sich „ein paar schöne Aufnahmen aus der Luft“, und gehen davon aus, dass das schon irgendwie geht. Geht es oft auch. Aber nicht immer, nicht überall, und vor allem nicht ohne ein paar Spielregeln, die sich in den letzten Jahren verschärft haben.
Dieser Beitrag ist die ehrliche Einordnung aus über 400 Flugstunden für Hamburger Auftraggeber. Was du als Auftraggeber wissen musst, was wir für dich übernehmen, und wo die Grenzen sind, an denen auch wir nichts mehr drehen können.
Die häufigste Fehlannahme
Die meisten Auftraggeber haben eine Aufstiegsgenehmigung im innerstädtischen Raum nicht auf dem Schirm. Was nur wenige wissen: In deutschen Großstädten gibt es Kontrollzonen, die nicht immer sauber abgegrenzt sind. Die Logik dahinter ist nicht immer offensichtlich, und auch nicht jede Zone hängt an einem klaren Grund wie einem Krankenhaus oder einem Flughafen. Manche bestehen einfach.
Die häufigste Fehlannahme lautet deshalb: „Wir können doch einfach starten.“ Stimmt nicht. Über Krankenhäusern, Flughäfen, bestimmten Wasserwegen, Autobahnen und Menschenansammlungen gibt es klare Verbote oder strenge Auflagen. Das alles ist nicht aus Schikane so geregelt, sondern weil das Unfallrisiko bei Drohnen real ist und Auftraggeber im Schadensfall mithaften.
Den meisten Kunden fällt der Komplexitätsgrad erst auf, wenn ich anfange, das Thema Drohnen-Genehmigung in Hamburg zu erläutern. Bis dahin war „Drohne“ gedanklich ein Werkzeug wie ein Stativ.
Wer in Hamburg überhaupt zuständig ist
Erste Anlaufstelle ist die jeweilige Landesluftfahrtbehörde. Eine vollständige Übersicht, wer in welchem Bundesland zuständig ist, hat das Luftfahrt-Bundesamt zusammengestellt. In Hamburg ist das die Behörde für Wirtschaft und Innovation.
Die Landesluftfahrtbehörde ist aber nur die erste Schicht. Je nach Drehort kommen weitere Stellen dazu:
- Privatgelände: Eigentümer-Erlaubnis ist Pflicht.
- Nähe zu einem Flughafen oder Sportflugplatz: Aufstiegserlaubnis der Flugsicherung dort einholen.
- Hafenbereich: Mit der Hamburger Hafenverwaltung sprechen, dazu mit den ortsansässigen Unternehmen, die im Hafengebiet ihren Betrieb haben.
- Bundeswehrstandorte: Eigene militärische Erlaubnis nötig, oft langwierig.
EU-Drohnenverordnung und Hamburger Besonderheiten
Seit 2021 gilt europaweit die EU-Drohnenverordnung. Sie regelt die Klassen (Open, Specific, Certified) und die Pilotenausbildung. Auf diese europäische Schicht setzen sich die Hamburger Besonderheiten oben drauf, vor allem rund um Hafen, Flughafen Fuhlsbüttel, dichte Innenstadt und Naturschutzgebiete.
Eine Faustregel, die in der EU-Verordnung steht und die fast alle Auftraggeber überraschen dürfte: Das Überfliegen von Menschen ist für die gängigen Drohnen-Klassen strengstens untersagt. Über Menschenmassen drüberzufliegen ist nicht erlaubt, Punkt. Bei Veranstaltungen, Stadtfesten, vollen Plätzen funktioniert das nicht. Auch wenn es im Film noch so gut aussehen würde.
Wie viel Vorlauf realistisch ist
Vier Wochen Vorlauf sind eine gute Hausnummer, mit der wir bisher zuverlässig gearbeitet haben. Mehr Vorlauf ist immer besser. Weniger geht im Einzelfall, aber dann müssen wir kurzfristig prüfen, ob der gewünschte Ort überhaupt rechtzeitig durchgebracht werden kann.
Wichtig: In sehr vielen Fällen ist gar keine Sondergenehmigung nötig. Kunden hören das oft mit Erleichterung, weil sie nach diesem Beitrag das Gefühl haben, alles sei kompliziert. Ist es nicht. Aber jeder einzelne Drehort muss vorher abgeklärt werden, sonst entsteht das Risiko erst auf dem Drehtag.
Für die erste eigene Einschätzung als Auftraggeber gibt es Tools wie DroneMaps24. Damit lässt sich grob sehen, wie der Zonen-Status an einem geplanten Standort aussieht. Die finale Klärung machen wir dann sauber im Hintergrund.
Wo du in Hamburg fliegen darfst (und wo nicht)
Klar tabu
- Flughafen Hamburg / Fuhlsbüttel und die Einflugschneisen – Kontrollzone, harte Grenze.
- Hafencity rund um die Elbphilharmonie – schwierig durch Lage und urheberrechtliche Aspekte am Bauwerk selbst (zur Sicherheit jedes Mal neu prüfen, weil es hier Bewegung in der Rechtsprechung gibt).
- Bundeswehrstandorte – sehr aufwendig.
- Naturschutzgebiete – streng untersagt, schon wegen der Lautstärke der Drohne, die brütende Tiere stört.
- Dichte Innenstadt mit Menschenansammlungen – nicht erlaubt wegen des Überflug-Verbots über Menschen.
Selbst da, wo es technisch möglich wäre: In dichter bewohnten Bereichen sorgt eine Drohne fast immer für Aufsehen. Spaziergänger, Anwohner, Polizei. Der Dreh wird unterbrochen, die Erklärungs-Schleife dauert länger als die Aufnahme. Auch das ist ein guter Grund, manchen Standort lieber zu vermeiden.
Geht meistens unkompliziert
Vieles. Wir haben über die letzten Jahre viele Hamburger Aufträge ohne aufwendige Genehmigung umgesetzt. Industriegebiete, größere Außenflächen, Logistikareale am Stadtrand, Baustellen mit klarem Grundstücks-Eigentümer.
Mein Lieblings-Zitat zum Thema kommt nicht aus Hamburg, sondern aus einem anderen Regierungspräsidium. Ich hatte angefragt, ob es für ein geplantes Vorhaben so etwas wie eine Unterschrift gibt, einfach zur Absicherung, falls vor Ort eine Kontrolle vorbeikommt. Antwort im Wortlaut: „Ich kann Ihnen nicht etwas erlauben, was bereits erlaubt ist.“ Wenn etwas erlaubt ist, dann fliegen wir guten Gewissens. Wir machen das Thema nicht künstlich kompliziert.
Was der Pilot mitbringen muss
Pilotenlizenz und Kompetenznachweis
Je nach Drohnenklasse braucht der Pilot eine entsprechende Lizenz. Für die meisten gewerblichen Einsätze in Hamburg sind das:
- EU-Kompetenznachweis A1/A3 (Online-Theorieprüfung beim Luftfahrt-Bundesamt) für die einfache Open-Kategorie.
- EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 für anspruchsvollere Flüge in Personennähe.
- Bei größeren Drohnen oder besonderen Operationen kommt die Specific Category dazu, die eine eigene Betriebsgenehmigung erfordert.
Dazu kommen technische Pflichten: Drohnenkennzeichen am Gerät, e-ID-Registrierung als Betreiber beim Luftfahrt-Bundesamt, regelmäßige Wartung, dokumentierte Flugstunden.
Versicherung gewerblich, nicht privat
Eine Haftpflichtversicherung für die Drohne ist Pflicht. Hier sehen wir die häufigste Lücke bei Hobby-Piloten, die sich gewerblich versuchen: Sie fliegen mit der privaten Drohnenhaftpflicht, weil die für den eigenen Spaß ausreicht. Sobald der Flug aber kommerziell ist, also für einen Auftraggeber gegen Bezahlung stattfindet, brauchst du eine Betriebshaftpflicht, die Drohnenschäden gewerblich einschließt. Tut sie das nicht, hängt der Schadensfall am Piloten privat. Das willst du als Auftraggeber nicht haben, weil sich das im Zweifel auch auf dich auswirkt.
Wer macht was: Auftraggeber oder Produktion
Sämtliche Genehmigungs-Themen laufen bei uns im Hintergrund. Du als Auftraggeber siehst davon im Idealfall nichts. Wir prüfen den Standort, klären die Behörden, melden wo nötig an, halten die Auflagen ein.
Was wir gezielt von dir brauchen:
- Bei Privatgelände: Schriftliche Eigentümer-Zustimmung. Wenn du Mieter bist, brauchen wir die Erlaubnis des Eigentümers oder der Hausverwaltung.
- Bei Industrie- oder Logistikgelände: Nachweis, dass der Auftraggeber das Hausrecht hat oder sich abgestimmt hat.
- Bei Drehs in der Nähe von Anwohnern: Manchmal ist es sinnvoll, die Nachbarschaft kurz zu informieren. Spart vor Ort Diskussion.
Wenn ein Auftraggeber nicht klar sagen kann, wem das Grundstück oder Gebäude gehört, das gefilmt werden soll, klären wir das gemeinsam. Im Zweifel gehen wir das Risiko nicht ein, sondern verschieben den Standort.
Aus der Praxis: Wenn es eng wird
Wir haben in den letzten drei Jahren für Goodman, einen unserer Hauptkunden im Logistikbereich, in unterschiedlichsten Settings gefilmt. Baustellen für Logistikzentren und Data Centres, mit vielen Stakeholdern, über Autobahnen, bei -18 Grad mit Schnee und Eis, bei 35 Grad im Schatten, in engen Lagerhallen. Bisher ist nur ein einziges Mal ein gewünschter Drehort nicht umsetzbar gewesen, und das wussten wir vorher. Mehr zur besonderen Logik hinter einem Imagefilm für Immobilienprojekte haben wir in einem eigenen Beitrag aufgeschrieben.
Genau darum die Faustregel: So früh wie möglich besprechen, am liebsten direkt im Erstgespräch. Wenn eine Drohnen-Aufnahme erst zwei Wochen vor dem Drehtag aufkommt, wird es eng. Wenn sie sechs Wochen vorher feststeht, ist sie fast immer realisierbar.
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Mehr InformationenDrei Fehler, die Auftraggeber gerne machen
- Drohnen-Aufnahmen werden im Imagefilm-Projekt zu spät besprochen. Klassiker. Erst beim Drehbuch fällt jemandem ein, dass der Anflug aus der Luft eine schöne Eröffnungssequenz wäre. Vier Wochen Vorlauf sind dann nicht mehr drin. Wer den Ablauf einer Imagefilm-Produktion kennt, plant die Drohnen-Klärung direkt mit ein.
2. Es wird angenommen, der private Drohnenführerschein des Praktikanten reicht. Tut er nicht, sobald es kommerziell wird.
3. Die Frage nach der gewerblichen Versicherung wird nicht gestellt. Im Schadensfall steht der Auftraggeber unangenehm da.
Die Frage, die du als Auftraggeber jeder Drohnen-Produktion stellen solltest: Liegt die notwendige Lizenzierung beim Drohnenpiloten vor, und ist die gewerbliche Haftpflicht abgeschlossen? Beides muss schriftlich nachweisbar sein.
Bei einem Verstoß gegen die Drohnenregeln werden Bußgelder fällig, die je nach Schwere stark variieren. Konkretes Beispiel: Wer in einem Naturschutzgebiet während der Brutzeit fliegt, riskiert Bußgelder im Bereich von 10.000 Euro. Glücklicherweise nicht aus eigener Erfahrung.
Drohnen-Genehmigung in Hamburg: Die kurze Antwort
Können wir bei euch unkompliziert eine Drohnenaufnahme über Hamburg buchen? In den meisten Fällen ja. Wir haben über 400 Flugstunden in unterschiedlichsten Hamburger Settings hinter uns, von Logistikbaustellen über Industriegelände bis zu Außenaufnahmen für Imagefilme. Du sagst uns den Standort, wir prüfen, ob eine Genehmigung nötig ist, kümmern uns im Hintergrund darum, und am Drehtag fliegen wir.
Wenn du gerade ein konkretes Projekt planst, in dem Drohnenaufnahmen vorkommen sollen, melde dich am besten so früh wie möglich. Vier Wochen Vorlauf machen den Unterschied zwischen einer entspannten Produktion und einer Last-Minute-Improvisation. Mehr zu unseren Drohnenaufnahmen in Hamburg findest du auf der Service-Seite.
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