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Drohnen-Genehmigung in Hamburg: Was Auftraggeber wirklich wissen müssen

Leon Farrenkopf 16. Mai 2026 9 Min.

Die wenigsten Auftraggeber rechnen damit, dass eine Drohnen-Genehmigung in Hamburg überhaupt ein Thema ist. Sie buchen den Imagefilm, sie wünschen sich „ein paar schöne Aufnahmen aus der Luft", und gehen davon aus, dass das schon irgendwie geht. Geht es oft auch. Aber nicht immer, nicht überall, und vor allem nicht ohne ein paar Spielregeln, die sich in den letzten Jahren verschärft haben.

Dieser Beitrag ist die ehrliche Einordnung aus über 400 Flugstunden für Hamburger Auftraggeber. Was du als Auftraggeber wissen musst, was wir für dich übernehmen, und wo die Grenzen sind, an denen auch wir nichts mehr drehen können.

Die häufigste Fehlannahme

Die meisten Auftraggeber haben eine Aufstiegsgenehmigung im innerstädtischen Raum nicht auf dem Schirm. Was nur wenige wissen: In deutschen Großstädten gibt es Kontrollzonen, die nicht immer sauber abgegrenzt sind. Die Logik dahinter ist nicht immer offensichtlich, und auch nicht jede Zone hängt an einem klaren Grund wie einem Krankenhaus oder einem Flughafen. Manche bestehen einfach.

Die häufigste Fehlannahme lautet deshalb: „Wir können doch einfach starten." Stimmt nicht. Über Krankenhäusern, Flughäfen, bestimmten Wasserwegen, Autobahnen und Menschenansammlungen gibt es klare Verbote oder strenge Auflagen. Das alles ist nicht aus Schikane so geregelt, sondern weil das Unfallrisiko bei Drohnen real ist und Auftraggeber im Schadensfall mithaften.

Den meisten Kunden fällt der Komplexitätsgrad erst auf, wenn ich anfange, das Thema Drohnen-Genehmigung in Hamburg zu erläutern. Bis dahin war „Drohne" gedanklich ein Werkzeug wie ein Stativ.

Wer in Hamburg überhaupt zuständig ist

Erste Anlaufstelle ist die jeweilige Landesluftfahrtbehörde. Eine vollständige Übersicht, wer in welchem Bundesland zuständig ist, hat das Luftfahrt-Bundesamt zusammengestellt. In Hamburg ist das die Behörde für Wirtschaft und Innovation.

Die Landesluftfahrtbehörde ist aber nur die erste Schicht. Je nach Drehort kommen weitere Stellen dazu:

EU-Drohnenverordnung und Hamburger Besonderheiten

Seit 2021 gilt europaweit die EU-Drohnenverordnung. Sie regelt die Klassen (Open, Specific, Certified) und die Pilotenausbildung. Auf diese europäische Schicht setzen sich die Hamburger Besonderheiten oben drauf, vor allem rund um Hafen, Flughafen Fuhlsbüttel, dichte Innenstadt und Naturschutzgebiete.

Das Überfliegen von Menschen ist für die gängigen Drohnen-Klassen strengstens untersagt. Über Menschenmassen drüberzufliegen ist nicht erlaubt, Punkt.

Eine Faustregel, die in der EU-Verordnung steht und die fast alle Auftraggeber überraschen dürfte: Bei Veranstaltungen, Stadtfesten, vollen Plätzen funktioniert das nicht. Auch wenn es im Film noch so gut aussehen würde. Wie wir trotzdem bei Festivals oder Konzerten tolle Luftaufnahmen hinbekommen, erfährst du in einem kostenlosen Erstgespräch mit mir.

Wie viel Vorlauf realistisch ist

Vier Wochen Vorlauf sind eine gute Hausnummer, mit der wir bisher zuverlässig gearbeitet haben. Mehr Vorlauf ist immer besser. Weniger geht im Einzelfall, aber dann müssen wir kurzfristig prüfen, ob der gewünschte Ort überhaupt rechtzeitig durchgebracht werden kann.

Gute Nachricht

In sehr vielen Fällen ist gar keine Sondergenehmigung nötig. Kunden hören das oft mit Erleichterung, weil sie nach diesem Beitrag das Gefühl haben, alles sei kompliziert. Ist es nicht. Aber jeder einzelne Drehort muss vorher abgeklärt werden, sonst entsteht das Risiko erst auf dem Drehtag.

Für die erste eigene Einschätzung als Auftraggeber gibt es Tools wie DroneMaps24. Damit lässt sich grob sehen, wie der Zonen-Status an einem geplanten Standort aussieht. Die finale Klärung machen wir dann sauber im Hintergrund.

Wo du in Hamburg fliegen darfst (und wo nicht)

Klar tabu

  • Flughafen Hamburg / Fuhlsbüttel und die Einflugschneisen - Kontrollzone, harte Grenze.
  • HafenCity rund um die Elbphilharmonie - schwierig durch Lage und urheberrechtliche Aspekte am Bauwerk selbst.
  • Bundeswehrstandorte - sehr aufwendig.
  • Naturschutzgebiete - streng untersagt, schon wegen der Lautstärke der Drohne, die brütende Tiere stört.
  • Dichte Innenstadt mit Menschenansammlungen - nicht erlaubt wegen des Überflug-Verbots über Menschen.

Geht meistens unkompliziert

  • Industriegebiete
  • Größere Außenflächen
  • Logistikareale am Stadtrand
  • Baustellen mit klarem Grundstücks-Eigentümer
  • Vieles mehr, was wir über die Jahre ohne aufwendige Genehmigung umgesetzt haben

Selbst da, wo es technisch möglich wäre: In dichter bewohnten Bereichen sorgt eine Drohne fast immer für Aufsehen. Spaziergänger, Anwohner, Polizei. Der Dreh wird unterbrochen, die Erklärungs-Schleife dauert länger als die Aufnahme. Auch das ist ein guter Grund, manchen Standort lieber zu vermeiden.

„Ich kann Ihnen nicht schriftlich erlauben, was ohnehin schon erlaubt ist."

Das sagte mir ein Beamter der zuständigen Behörde, als ich mir zur Sicherheit ein Schreiben holen wollte, das uns bestätigt, dass unser Vorhaben wirklich zulässig ist. Sperrig formuliert, im Kern aber beruhigend: Wenn etwas erlaubt ist, fliegen wir guten Gewissens. Wir machen das Thema nicht künstlich kompliziert.

Was der Pilot mitbringen muss

Pilotenlizenz und Kompetenznachweis

Je nach Drohnenklasse braucht der Pilot eine entsprechende Lizenz. Für die meisten gewerblichen Einsätze in Hamburg sind das:

Dazu kommen technische Pflichten: Drohnenkennzeichen am Gerät, e-ID-Registrierung als Betreiber beim Luftfahrt-Bundesamt, regelmäßige Wartung, dokumentierte Flugstunden.

Versicherung gewerblich, nicht privat

Eine Haftpflichtversicherung für die Drohne ist Pflicht. Hier sehen wir die häufigste Lücke bei Hobby-Piloten, die sich gewerblich versuchen: Sie fliegen mit der privaten Drohnenhaftpflicht, weil die für den eigenen Spaß ausreicht. Sobald der Flug aber kommerziell ist, also für einen Auftraggeber gegen Bezahlung stattfindet, brauchst du eine Betriebshaftpflicht, die Drohnenschäden gewerblich einschließt. Tut sie das nicht, hängt der Schadensfall am Piloten privat. Das willst du als Auftraggeber nicht haben, weil sich das im Zweifel auch auf dich auswirkt.

Wer macht was: Auftraggeber oder Produktion

Sämtliche Genehmigungs-Themen laufen bei uns im Hintergrund. Du als Auftraggeber siehst davon im Idealfall nichts. Wir prüfen den Standort, klären die Behörden, melden wo nötig an, halten die Auflagen ein.

Was wir gezielt von dir brauchen:

Wenn ein Auftraggeber nicht klar sagen kann, wem das Grundstück oder Gebäude gehört, das gefilmt werden soll, klären wir das gemeinsam. Im Zweifel gehen wir das Risiko nicht ein, sondern verschieben den Standort.

Aus der Praxis: Wenn es eng wird

Wir haben in den letzten drei Jahren für Goodman, einen unserer Hauptkunden im Logistikbereich, in unterschiedlichsten Settings gefilmt. Baustellen für Logistikzentren und Data Centres, mit vielen Stakeholdern, über Autobahnen, bei -18 Grad mit Schnee und Eis, bei 35 Grad im Schatten, in engen Lagerhallen. Bisher ist nur ein einziges Mal ein gewünschter Drehort nicht umsetzbar gewesen, und das wussten wir vorher.

Genau darum die Faustregel: So früh wie möglich besprechen, am liebsten direkt im Erstgespräch. Wenn eine Drohnen-Aufnahme erst zwei Wochen vor dem Drehtag aufkommt, wird es eng. Wenn sie sechs Wochen vorher feststeht, ist sie fast immer realisierbar.

Drei Fehler, die Auftraggeber gerne machen

Drohnen-Aufnahmen werden zu spät besprochen

Klassiker. Erst beim Drehbuch fällt jemandem ein, dass der Anflug aus der Luft eine schöne Eröffnungssequenz wäre. Vier Wochen Vorlauf sind dann nicht mehr drin. Wer den Ablauf einer Imagefilm-Produktion kennt, plant die Drohnen-Klärung direkt mit ein.

Der Drohnenführerschein des Praktikanten soll reichen

Der Drohnenführerschein ist für privat und gewerblich identisch, einen eigenen gewerblichen Führerschein gibt es nicht. Entscheidend ist etwas anderes: der passende Nachweis für die jeweilige Drohnenklasse und den Einsatz (A1/A3, A2, bei größeren Operationen die Specific Category), die Registrierung als Betreiber und vor allem die gewerbliche Haftpflicht. Der Kompetenznachweis des Praktikanten allein sagt darüber nichts aus.

Die gewerbliche Versicherung wird nicht geprüft

Die Frage nach der gewerblichen Versicherung wird nicht gestellt. Im Schadensfall steht der Auftraggeber unangenehm da.

Die Frage, die du als Auftraggeber jeder Drohnen-Produktion stellen solltest: Liegt die notwendige Lizenzierung beim Drohnenpiloten vor, und ist die gewerbliche Haftpflicht abgeschlossen? Beides muss schriftlich nachweisbar sein.

Konkretes Beispiel

Bei einem Verstoß gegen die Drohnenregeln werden Bußgelder fällig, die je nach Schwere stark variieren. Wer in einem Naturschutzgebiet während der Brutzeit fliegt, riskiert Bußgelder im Bereich von 10.000 Euro. Glücklicherweise nicht aus eigener Erfahrung.

Drohnen-Genehmigung in Hamburg: Die kurze Antwort

Können wir bei euch unkompliziert eine Drohnenaufnahme über Hamburg buchen? In den meisten Fällen ja. Wir haben über 400 Flugstunden in unterschiedlichsten Hamburger Settings hinter uns, von Logistikbaustellen über Industriegelände bis zu Außenaufnahmen für Imagefilme. Du sagst uns den Standort, wir prüfen, ob eine Genehmigung nötig ist, kümmern uns im Hintergrund darum, und am Drehtag fliegen wir.

Wenn du gerade ein konkretes Projekt planst, in dem Drohnenaufnahmen vorkommen sollen, melde dich am besten so früh wie möglich. Vier Wochen Vorlauf machen den Unterschied zwischen einer entspannten Produktion und einer Last-Minute-Improvisation. Mehr zu unseren Drohnenaufnahmen in Hamburg findest du auf der Service-Seite.

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